Starkenburg Festival 
18. - 20. Juli 2025

Besucher-Info


Tickets und Preise

Der Eintritt ist frei. Zur Unterstützung des Festivals kauft Ihr einen Kulturgetränkebecher.
Damit wird der verbleib des Festivals unterstützt. siehe "Kulturbecher"


Kulturbecher

Mit jedem ersten Getränk, welches ihr bei uns erwerbt, erwerbt ihr auch euren Kulturbecher für 10,00 . Der Kulturbecher dient zur Finanzierung des Festivals und wird bei eurem nächsten Getränk gegen einen Frischen getauscht. Der Becher gilt an allen Festivaltagen (Ihr müsst also nicht jeden Tag einen neuen kaufen, könnt dies aber gerne tun).
Achtung: Es handelt sich nicht um einen Pfandbecher.
Dies ist nicht als „Schikane“ oder „Abzocke“ zu verstehen. Doch jeder sollte wissen, dass sich ein Festival nicht von allein finanzieren lässt. Trotz Sponsoring, langen die Gelder nicht aus, die Sicherheit sowie das ganze Festival zu finanzieren. Der Verein Nemukuso e.V.,  der das Starkenburg Festival jedes Jahr aufs Neue ehrenamtlich organisiert, ist auf einen Kulturbeitrag angewiesen. Mit dem Beitrag des Kulturbechers ermöglichen die Besucher ein Fortbestehen des Festivals. Jeder Euro wandert wieder zurück in das Festival und so ist jeder Besucher mit seiner Unterstützung wichtig und unverzichtbar!


Spende

Hier könnt ihr uns gerne etwas Spenden um das Projekt Starkenburg Festival aufrecht zu halten


Übernachtungsmöglichkeit 

>>> Zelten ist leider nicht möglich <<<

Sicher dir jetzt dein Bett in der Jugendherberge Starkenburg:

schreib eine Mail an marcus@starkenburg-festival.de


Wohnmobile können auf dem ausgewiesenen Parkplatz unterhalb der Sternwarte abgestellt werden.

(Kein fließend Wasser/Strom – Keine Platzreservierung. Der frühe Vogel fängt den Wurm!).

Ab Freitag 19:00 Uhr bis Sonntag 12:00 Uhr

Shuttleservice   

Auch dieses Jahr gibt es wieder einen kostenlosen Shuttleservice. Um dennoch für die nächsten Jahre euch den Service bieten zu können, stellen wir eine Spendenbox auf um den Shuttlebus zu finanzieren!


Der Bus bringt euch von der Haltestelle „Graben“ bis auf den Starkenburg Parkplatz und wieder zurück. 
Der restliche Fußweg zum Festivalgelände muss gelaufen werden. Es sind 5 min Fußweg von der Sternwarte zum Einlass.

Abfahrtszeiten:


  • Freitag: ab 18:00 Uhr                            Letzte Fahrt nach unten: 03:00 Uhr
  • Samstag: ab 15:00 Uhr                         Letzte Fahrt nach unten: 03:00 Uhr
  • Sonntag: ab 12:00 Uhr                          Letzte Fahrt nach unten: 19:00 Uhr


jeweils im ca. 30 Minuten Takt. (18:00 / 18:30/ 19:00 usw.)


Der Shuttlebus fährt in Dauerschleife zwischen den 2 Haltepunkten, mit Wartezeit ist zu rechnen.


Anfahrt und Parksituation

Auf der Starkenburg gibt es keine Parkplätze. Das Parken auf dem Starkenburgweg ist das während dem Festivalwochenende untersagt.

Auf dem öffentlichen Parkplatz an der Sternwarte stehen nur begrenzte Parkplätze zur Verfügung. 

Parkmöglichkeiten in der Innenstadt:

Tiefgarage Innenstadt (Lehrstraße)
Zufahrt über B 460 und Zwerchgasse (gebührenpflichtig; max. 3 € / 24 Std.)
Stellplatzanzahl: 117
Zwei Ladepunkte für E-Autos im 1. UG.

Tiefgarage Stadthaus
Zufahrt über Gräffstraße (durchgehend geöffnet, gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 56
Ladepunkt für E-Autos im 1. UG.

Tiefgarage Altstadt
Zufahrt über B 460 bzw. Michel Hotel (durchgehend geöffnet, gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 70

Parkplatz Sparkassengarten
Zufahrt über Gräffstraße (durchgehend geöffnet, gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 129

Parkplatz Parkhof
Zufahrt über B 3 und Parkhofstraße (durchgehend geöffnet, gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 200 + 5 Behindertenparkplätze

Parkplatz Stadion
Zufahrt über L 3398 bzw. Stadionstraße (durchgehend geöffnet, gebührenfrei)
Stellplatzanzahl: 100

Parkplatz Graben
Zufahrt über Gräffstraße, Werlestraße und Lehrstraße (durchgehend geöffnet, gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 114 + 3 Behindertenparkplätze
Ladepunkt für E-Autos Graben Nord (gegenüber Haus-Nr. 14).

Parkplatz Bahnhof
Zufahrt über Goethestraße, Kalterer Straße und Bahnhofstraße (durchgehend geöffnet, gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 93 + 2 Behindertenparkplätze (West), 76 + 2 Behindertenparkplätze (Ost)

Parkplatz Halber Mond / Karlstraße
Zufahrt über B 3 bzw. Ludwigstraße (gebührenpflichtig)
Stellplatzanzahl: 73


(Gehbehinderten Personen können sich bei uns anmelden, oder mit gültigem behinderten Ausweis auf die Starkenburg gefahren oder abgeholt werden, müssen aber anschließend das Auto auf dem Parkplatz unterhalb der Sternwarte parken)


Adresse

Starkenburgweg
64646 Heppenheim

Hunde

Infos an die Hunde Besitzer:

Wir möchten darauf hinweisen das wir auf dem Starkenburg Festival eine Leinen Pflicht während des gesamten Festivalbetriebs für notwendig und Nötig halten!

Wir haben uns nach langer Beratung dazu entschlossen auf ein allgemeines Hundeverbot während des Starkenburg Festival zu verzichten, dafür aber eine Leinenpflicht einzuführen, welch für das gesamte Festivalwochenende besteht. Wir wollen es den Hundebesitzer nicht unnötig schwer machen dem Starkenburg-Festival beizuwohnen. Würden es aber lieber sehen wenn ihr eure Vierbeiner nach Möglichkeit zu Hause lasst. Hund und Festival sind immer eine schwierige Kombination und auch wenn es Hunde gibt die mit Festivals gut umgehen können, so ist ein Festival für die meisten Hunde doch eher eine Stresssituation, welche wir den Hunden und Menschen im eigenen Interesse gerne ersparen würden. Auf Festivals gibt es immer wieder gefahren Situationen für „streunende Hunde“, eine Leinen Pflicht dient zum Schutz des Tieres und der Menschen und ist nicht als allgemeine Ablehnung gegen Hunde zu verstehen.

Euer Starkenburg Festival Team 


Speisen und Getränke

Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Veganes & Vegetarisches Angebot ist vorhanden. Bitte beachtet, dass das Mitbringen von Getränken nicht gestattet ist.


Fairplay

Den Anweisungen des Sicherheitspersonal ist stets Folge zu leisten.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass, insbesondere von stark alkoholisierten Personen.


Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre dürfen das Open Air nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) oder eines Erziehungsbeauftragten (nur mit Formular – siehe Download) besuchen. Dies wird am Einlass kontrolliert.

16- und 17-jährige müssen ohne Begleitung eines Personenberechtigten oder eines Erziehungsbeauftragten das Open Air Gelände um 24:00 Uhr verlassen.

Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen (siehe – Download). Der Erziehungsbeauftragte hat in diesem Falle das Jugendschutzgesetz (insbesondere die Regeln über den Konsum von Alkohol und Tabak) zu beachten.


Burgplan




» Download: Formular Erziehungsbeauftragung
formular-erziehungsbeauftragter-sbf.pdf (39.01KB)
» Download: Formular Erziehungsbeauftragung
formular-erziehungsbeauftragter-sbf.pdf (39.01KB)
 
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